1. Wiederverleihung – Gütesiegel „Gesunde Schule“

Die Volksschule Leopoldschlag hat sich einer Fachjury unterzogen und den notwendigen Qualitätsanforderungen zur schulischen Gesundheitsförderung entsprochen. Der Schule wurde daher von der Bildungsdirektion OÖ, der Österreichischen Gesundheitskasse und dem Land OÖ das Gütesiegel „Gesunde Schule OÖ“ für drei weitere Jahre verliehen.

CORONA-Update

Am Mi, 1. Juni 2022 finden bis auf Weiteres die letzten PCR-Testungen an den Schulen statt.

Bei auftretenden Infektionsfällen in einer Klasse werden weiterhin bedarfsgerecht Antigen-Schnelltests durchgeführt.

Corona – Update 11.1.2022 – Genesene

Liebe Eltern | Erziehungsberechtigte!

Hier die Infos für die Testungen von bereits genesenen Kindern! (Lt. VO zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22, BGBl. II Nr. 7/2022):

  • Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARSCoV-2 überstanden haben, sind von der Testpflicht (sowohl von PCR- als auch Antigen-Testungen) ausgenommen. Diese Regelung gilt auch in der sogenannten Sicherheitsphase.
  • Verlängerung der Sicherheitsphase bis inkl. 26. Februar 2022.

CORONA – UPDATE – Schulbetrieb ab dem 10. Jänner 2022

Eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Informationen lt. Erlass des BMBWF Erlass des BMBWF vom 7. Jänner 2022

An den Hygiene- und Präventionsbestimmungen und am Schulbetrieb selbst ändert sich im Wesentlichen nichts.

NEU: Die Reglungen der Sicherheitsphase und der Risikostufe 3 wurden bis    28. Februar verlängert:

  • Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schüler/innen : in der KW 2 (10.1. – 14.1.2022) wird folgendermaßen getestet: MO – Antigentest; DI – Antigentest + PCR; DO – PCR. In den Folgewochen wird wieder wie gewohnt getestet: MO – Antigentest + PCR; MI – PCR
  • Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen): Schüler/innen tragen MNS, Erwachsene FFP2
  • KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)

Geändert werden allerdings die Vorgaben für die Gesundheitsbehörden:

  • Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schüler/innen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
  • Kommt innerhalb von drei Tagen ein/e zweite/r positiv PCR-getestete/r Schüler/in dazu, wird für die gesamte Klasse von der Bildungsdirektion für fünf Kalendertage Distance-Learning angeordnet.
  • Wer FFP-2 Maske bzw. MNS (Kinder) trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Unter-12-Jährigen, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich. D. h. Aufgrund der durchgehenden Maskenpflicht kommt es also zu keiner Kontaktpersonennachverfolgung und keinen Absonderungen durch die Gesundheitsbehörden in den Schulen.
  • Positiv getestete Personen können sich nach fünf Tagen mit einem PCR-Test „freitesten“.