Radfahrprüfung geschafft!

Sehr erfolgreich waren die Kinder der 4. Schulstufe und jene der 3. Schulstufe, die am 19. Mai 2021 die Radfahrprüfung ablegten.

Nach wochenlangem Üben und Trainieren war es am 19. Mai endlich soweit und die Schülerinnen und Schüler zeigten nach der theoretischen Prüfung bei der praktischen Radfahrprüfung ihr hervorragendes Können im Straßenverkehr.

Nicht nur der Elternverein stellte sich mit Kindersekt und Geschenken ein, auch die RAIKA Leopoldschlag gratulierte den Kindern mit einer kleinen Überraschung.

Wir wünschen allzeit gute Fahrt!

Update „Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021“

 

  • Alle Schulen österreichweit befinden sich im Präsenzbetrieb. Weiterhin kann jedoch die Schulbehörde durch Verordnung befristet ein Aussetzen des Präsenzunterrichts für Schulen, Schulstandorte oder Teile von diesen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung anordnen, wenn die Infektionslage dies zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV 2 oder COVID-19 erforderlich ist.
  • „In Volks- und Sonderschulen gilt die MNS-Pflicht für Schüler/innen nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume. Die Schulbehörde kann jedoch für bis zu zehn Tage anordnen, dass alle Personen während des gesamten Tages im gesamten Schulgebäude Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben, sofern COVID-19-Verdachtsfälle aufgetreten sind.
  • Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben Schülerinnen und Schüler am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests werden am Schulstandort bereitgestellt. Schüler/innen testen sich vor Beginn des Präsenzunterrichts so oft, dass zwischen den Tests maximal ein Kalendertag liegt…. Bei Selbsttests muss sichergestellt sein, dass die Testungen beaufsichtigt werden und die Schule eine Liste der bereits getesteten Schüler/innen erhält.
  • War ein Schüler/eine Schülerin bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist oder einen neutralisierenden Antikörpertest, der nicht älter als drei Monate ist vorlegen, dann ist der Test nicht durchzuführen.
  • Während der Testung soll der Raum gut gelüftet und der Mindestabstand zwischen den Testpersonen eingehalten werden. Personen, die gerade nicht den Antigen-Selbsttest durch-führen, müssen einen MNS bzw. eine FFP2-Maske tragen. Bei positivem Antigen-Testergebnis kontaktiert die Schule die örtliche Gesundheitsbehörde.
  • Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen können unter Einhaltung entsprechender Präventions- und Hygienemaßnahmen außerhalb der Schule (im Freien) stattfinden.

Elternbrief des BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung:

HBM_Brief_Eltern_SchülerInnen_20210512 

Schulbetrieb ab dem 6. April 2021

  • Volksschulen sind nach den Osterferien weiterhin im Präsenzbetrieb.
  • In Volksschulen gilt die MNS-Pflicht für Schüler/innen nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
  • Verpflichtende Testungen (Erlass d BMBWF GZ 2021-0.202.824;Änderung d. C-SchVO 2020/21 ausgegeb. am 1.4.2021): Die Kinder testen sich jeweils am 1. Tag der Anwesenheit in der Schule und in der restlichen Woche so, dass zwischen den Tests maximal ein Kalendertag liegt. Das bedeutet, dass in der Volksschule im Regelfall die Schüler/innen dreimal pro Woche (Mo-Mi-Fr) eine Testung absolvieren. (In der Woche nach den Osterferien wird am Di, 6.4. und am Do, 8.4. getestet.)
  • Schüler/innen, die nicht an der Testung teilnehmen, bleiben im ortsungebundenen Unterricht!
  • War eine Schülerin/ein Schüler bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlegen, die/der nicht älter als sechs Monate ist, dann ist der Test nicht durchzuführen).
  • Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen finden nicht statt.
  • Kontakte mit Eltern/Erziehungsberechtigen dürfen nur im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden.
  • Die unverbindliche Übung Tschechisch darf wieder durchgeführt werden.

Leistungsfeststellungen:

  • Im 2. Semester findet je Unterrichtsgegenstand max. eine Schularbeit (4. Schulstufe) statt.
  • Der Schwerpunkt der Leistungsfeststellungen liegt bei der Beurteilung der Mitarbeit („sämtliche in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche, schriftliche, praktische und graphische Leistungen“)