Corona – Update 11.1.2022 – Genesene

Liebe Eltern | Erziehungsberechtigte!

Hier die Infos für die Testungen von bereits genesenen Kindern! (Lt. VO zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22, BGBl. II Nr. 7/2022):

  • Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARSCoV-2 überstanden haben, sind von der Testpflicht (sowohl von PCR- als auch Antigen-Testungen) ausgenommen. Diese Regelung gilt auch in der sogenannten Sicherheitsphase.
  • Verlängerung der Sicherheitsphase bis inkl. 26. Februar 2022.

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